Der Arbeitsmarkt in Österreich ist dynamisch, und befristete Arbeitsverträge spielen eine wichtige Rolle – sei es für Saisonarbeit, Projektunterstützung oder vorübergehender Personalbedarf. Doch wenn es um die Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses geht, stellen sich viele Fragen: Wie lange ist die Kündigungsfrist bei befristeten Arbeitsverträgen tatsächlich? Muss man den Vertrag bis zum Ablaufdatum abwarten oder gibt es Möglichkeiten, vorzeitig ordentlich zu kündigen? Welche Regeln gelten, wenn der Vertrag schon beendet ist oder verlängert wird? In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Aspekte rund um die Kündigungsfrist bei befristeten Arbeitsverträgen, erläutern Unterschiede zum unbefristeten Arbeitsverhältnis und geben praktische Hinweise für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Was versteht man unter einem befristeten Arbeitsvertrag?

Ein befristeter Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsverhältnis, das zeitlich begrenzt vereinbart wird. Typische Gründe dafür sind Saisonarbeit, projektbezogene Tätigkeiten oder eine Zwischenlösung bis zur Einstellung auf unbefristete Weise. In Österreich kann die Befristung grundsätzlich formell festgelegt werden, und der Vertrag endet automatisch mit dem Ablauf des befristeten Zeitraums, sofern keine vorzeitige Beendigung oder Verlängerung erfolgt.

Wichtige Merkmale eines befristeten Arbeitsvertrags:

  • Kontinuität des Arbeitsverhältnisses ist an eine bestimmte Zeitdauer oder an das Erreichen eines Projektabschlusses geknüpft.
  • Eine automatische Beendigung am Ablaufdatum gilt in der Regel als vereinbart, sofern keine andere Regelung getroffen wurde.
  • Arbeitsrechtliche Schutzregelungen wie Kündigungsschutz gelten grundsätzlich, können aber je nach Vertragssprache oder Kollektivvertrag variieren.

Grundsätzlich endet ein befristeter Arbeitsvertrag mit dem Ablauf des festgelegten Zeitraums. Eine Kündigung im klassischen Sinn ist bei Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses nicht zwingend erforderlich, da der Vertrag automatisch endet. Es gibt jedoch Konstellationen, in denen Kündigung notwendig oder sinnvoll sein kann:

  • Vorzeitige Beendigung durch Kündigung mit Zustimmung beider Parteien (Aufhebungsvertrag oder gegenseitige Vereinbarung).
  • Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung) durch eine der Parteien.
  • Kündigung des Vertrages, sofern eine entsprechende Kündigungsklausel oder eine Verlängerungsoption vertraglich vorgesehen ist.

In vielen Fällen enthält der befristete Arbeitsvertrag selbst Regelungen zur Kündigung, die von gesetzlichen Vorgaben abweichen können. Daher ist es wichtig, den Vertrag und etwaige Kollektivverträge zu prüfen, bevor man eine Kündigung ausspricht oder annimmt.

Der Standardfall ist, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Ende des Befristungszeitraums endet. Das bedeutet, dass weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt eine Kündigungsfrist beachten müssen. Der Ablauf der Frist ist durch den Vertrag klar definiert. Typische Formulierungen sind:

  • “Das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit dem 31.12.2024, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist.”
  • “Der Vertrag läuft bis zum Datum X und endet dann, sofern er nicht verlängert wird.”
  • “Eine Verlängerung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung beider Parteien.”

Praktisch bedeutet dies: Wenn kein Verlängerungswunsch besteht und keine vertraglichen Ausnahmen greifen, endet das Arbeitsverhältnis zum festgelegten Datum, ohne dass eine Kündigungsfrist zu beachten ist – außer es gibt eine ausdrückliche Verlängerungsklausel oder Vereinbarung über eine vorzeitige Beendigung.

Kündigung durch Aufhebungsvertrag

Eine häufige und unkomplizierte Lösung ist die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses durch eine einvernehmliche Vereinbarung. Dabei legen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam das Enddatum fest. Oft werden hierbei auch Regelungen zu Resturlaub, offenen Gehaltszahlungen oder Arbeitszeugnissen getroffen. Der Aufhebungsvertrag ist eine flexible Alternative, falls eine vorzeitige Beendigung gewünscht oder nötig ist.

Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung kommt nur bei einem wichtigen Grund in Frage, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Typische Gründe sind schwere Pflichtverletzungen, Diebstahl, erhebliche Vertrauensbrüche oder gravierende Verstöße gegen Vertrags- oder Arbeitsordnung. In solchen Fällen kann sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer fristlos kündigen. Wichtig ist, dass oft eine Abmahnung vorausgeht, und die Kündigung aus wichtigem Grund muss verhältnismäßig und nachvollziehbar begründet sein.

Ordentliche Kündigung während eines befristeten Arbeitsverhältnisses

Grundsätzlich sieht das Arbeitsrecht vor, dass eine ordentliche Kündigung während eines befristeten Arbeitsverhältnisses möglich ist, wenn der Vertrag eine Kündigungsmöglichkeit enthält oder wenn vertraglich oder kollektivvertraglich eine Kündigungsfrist vorgesehen ist. In der Praxis ist dies jedoch weniger häufig, da befristete Verträge oft ohnehin nur bis zum Ablauf der Zeit gelten. Falls eine Kündigung vorgesehen ist, bestimmt sich die Länge der Kündigungsfrist nach dem Vertrag, gegebenenfalls nach dem Kollektivvertrag und den gesetzlichen Mindestfristen. Eine Kündigung vor Ablauf der Befristung ist also möglich, bedarf aber in der Regel einer vertraglichen Grundlage oder eines Aufhebungsvertrags.

Die Regelungen zur Kündigungsfrist bei befristeten Arbeitsverträgen finden sich oft in drei Ebenen:

  • Der individuelle Arbeitsvertrag: Hier können Kündigungsfristen, Verlängerungsoptionen, probezeitbezogene Klauseln und Aufhebungsregelungen festgelegt sein.
  • Der Kollektivvertrag (KV): Viele Branchen haben KV-Vorschriften, die Mindestfristen, Kündigungsfristen während Probezeiten oder besondere Regelungen enthalten. Auch bei befristeten Verträgen kann der KV zusätzliche Vorgaben machen.
  • Gesetzliche Bestimmungen: Falls weder Vertrag noch KV explizite Regelungen enthalten, gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätze und gesetzlichen Mindestfristen. In Österreich finden sich solche Regelungen in relevanten Gesetzen und Verordnungen, die im Einzelfall zu beachten sind.

Wichtige Praxisregel: Prüfen Sie immer zuerst den individuellen Vertrag. Danach schauen Sie in den relevanten Kollektivvertrag Ihrer Branche. Schließlich gelten die gesetzlichen Regelungen als Hintergrundrahmen. Fehlende oder unklare Formulierungen können zu Streit führen. Eine rechtliche Beratung kann dabei helfen, Missverständnisse zu vermeiden.

Um die Theorie greifbar zu machen, betrachten wir einige gängige Beispiele und erläutern, wie die Kündigungsfrist bei befristeten Arbeitsverträgen in der Praxis angewendet wird.

Ein Arbeitnehmer wird für 12 Monate eingestellt. Der Vertrag endet automatisch am 31. August 2025. Es gibt keine Zusatzklauseln zur Verlängerung oder vorzeitigen Beendigung. Ergebnis: Der Arbeitsvertrag endet am Stichtag, ohne dass eine Kündigungsfrist zu beachten ist. Der Arbeitnehmer kann sich rechtzeitig um eine neue Anstellung bemühen; eine Rückmeldung des Arbeitgebers ist nicht vorgesehen.

Ein befristeter Vertrag läuft ursprünglich bis 31. März 2025. Beide Parteien einigen sich auf eine vorzeitige Beendigung zum 31. Januar 2025. Die Parteien legen eine Aufhebungsvereinbarung fest, die alle offenen Ansprüche klärt (Resturlaub, Gehaltszahlungen, Zeugnis). In diesem Fall entfällt die übliche Kündigungsfrist, weil es sich um eine einvernehmliche Beendigung handelt.

Der Vertrag enthält eine Klausel, wonach während der Befristung eine Kündigungsfrist von zwei Wochen möglich ist. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. In diesem Fall kann der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Befristung kündigen, sofern die Frist eingehalten wird.

Ein befristetes Arbeitsverhältnis mit einer Woche Restlaufzeit endet bei einem schwerwiegenden Grund (z. B. Diebstahl, grobe Pflichtverletzung). Ohne vorherige Abmahnung kann eine fristlose Kündigung erfolgen. Hier muss der Grund nachvollziehbar dokumentiert sein, und es ist sinnvoll, Belege oder Zeugen zu sichern.

Um gut vorbereitet in Verhandlungen oder Gespräche zu gehen, bietet sich eine klare Checkliste an. Diese hilft sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die richtige Vorgehensweise zu wählen, wenn es um die Kündigung bei befristeten Arbeitsverträgen geht.

  • Vertragliche Klauseln prüfen: Ist eine Kündigung, eine Frist oder eine Aufhebungsoption explizit festgelegt?
  • Kollektivvertrag prüfen: Enthalten relevante Branchenregelungen spezielle Fristen oder Bedingungen?
  • Fristen beachten: Falls eine Kündigung möglich ist, diese schriftlich und termingerecht einreichen.
  • Begründung bei außerordentlicher Kündigung: Bei einem wichtigen Grund eine nachvollziehbare Begründung liefern.
  • Aufhebungsvertrag erwägen: Bei Einvernehmen eine faire Lösung anstreben und alle offenen Ansprüche klären.
  • Zeugnis und Restzahlungen: Vereinbaren, ob und welche Ansprüche noch bestehen (Urlaub, Lohn, Überstunden).
  • Dokumentation sichern: Korrespondenz, Absprachen, Unterschriften gut archivieren.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist es sinnvoll, vor einer Kündigung oder vor der Annahme einer Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses die folgenden Aspekte zu klären:

  • Ist der Vertrag wirklich zeitlich befristet oder hold-up? Gibt es eine Option der Verlängerung, die sinnvoll genutzt werden könnte?
  • Welche Kündigungsfristen gelten, falls eine Kündigung gewünscht oder erforderlich ist?
  • Welche Folgen hat eine vorzeitige Beendigung für das Arbeitszeugnis oder den Übergang in eine neue Stelle?
  • Besteht Anspruch auf Resturlaub oder ausstehende Gehaltszahlungen? Klären, bevor das Arbeitsverhältnis endet.

Auch Arbeitgeber sollten sich über einige Kernpunkte orientieren, um rechtssicher und fair zu handeln:

  • Bei einer befristeten Anstellung: Ist eine Verlängerung oder eine vorzeitige Beendigung gewünscht? Klärung durch klar formulierte Vereinbarungen.
  • Bei Kündigungen: Halten Sie die vertraglichen Fristen ein und dokumentieren Sie die Gründe sauber, insbesondere bei außerordentlichen Kündigungen.
  • Aufhebungsverträge: Diese können die Lösung sein, sollten aber transparent und fair verhandelt werden, mit Berücksichtigung aller Ansprüche.
  • Kommunikation: Offene, sachliche Kommunikation hilft, Missverständnisse zu vermeiden und juristische Konflikte zu minimieren.

Viele Missverständnisse lassen sich leicht aus dem Weg räumen, wenn man die Kernregel kennt: Ein befristeter Vertrag endet grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Zeit, und eine normale Kündigung ist nicht zwingend erforderlich. Dennoch gibt es Fälle, in denen eine Kündigung sinnvoll oder nötig ist. Bei Unklarheiten empfiehlt sich eine Prüfung durch Fachliteratur, Rechtsberatung oder die zuständige Arbeitnehmerkammer.

Missverständnis 1: „Befristete Verträge können überhaupt nicht gekündigt werden.“ – Richtig ist: Sie können unter bestimmten vertraglichen oder außerordentlichen Bedingungen gekündigt werden, etwa durch eine vertragliche Kündigungsklausel oder eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund.

Missverständnis 2: „Die Kündigungsfrist gilt immer auch für befristete Verträge.“ – Nicht zwingend. Die Kündigungsfrist hängt von vertraglichen Vereinbarungen, KV-Bestimmungen und dem jeweiligen Einzelfall ab. Oft endet der Vertrag automatisch, wenn die Zeit abläuft.

Missverständnis 3: „Beim Beendigungsdatum ist keine Dokumentation nötig.“ – Evenuelle Absprachen, Zeugnisse, Resturlaub oder offene Ansprüche sollten klar festgehalten werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Dieses Thema ist eng mit dem österreichischen Arbeitsrecht verknüpft. Die wichtigsten Grundlagen finden sich in den einschlägigen Vorschriften zu befristeten Arbeitsverträgen, Kündigungsfristen, Aufhebungsverträgen und außerordentlichen Kündigungen. Da sich gesetzliche Vorgaben und KV-Regelungen je Branche unterscheiden können, empfiehlt es sich, im konkreten Fall eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen oder sich bei der Arbeiterkammer bzw. Gewerkschaft zu informieren.

Zusammenfassend gilt: Die Kündigungsfrist bei befristeten Arbeitsverträgen hängt in der Praxis primär von den vertraglichen Vereinbarungen, möglichen KV-Vorgaben und dem Einzelfall ab. In der Regel endet ein befristeter Vertrag jedoch automatisch mit dem Ablauf des Befristungszeitraums. Eine vorzeitige Beendigung ist möglich, ist aber an vertragliche Regelungen oder eine einvernehmliche Vereinbarung gebunden. Im Zweifel empfiehlt sich eine frühzeitige Klärung mit allen Beteiligten, gegebenenfalls die Hinzuziehung einer Rechtsberatung, um unerwünschte Folgen zu vermeiden und eine faire Lösung zu finden.

Nutzen Sie diese Orientierung, um die richtige Entscheidung zu treffen – ob Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist bei befristeten Arbeitsverträgen berücksichtigen müssen oder ob die automatische Beendigung am Enddatum die passende Lösung ist. Mit einem klaren Blick auf Vertrag, KV und gesetzliche Rahmenbedingungen gelingt eine reibungslose Beendigung oder Verlängerung des Arbeitsverhältnisses – stets im besten Interesse beider Seiten.

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