Der Begriff Krankenstand in der Probezeit betrifft zahlreiche Arbeitsverhältnisse in der ersten Phase eines Beschäftigungsverhältnisses. Wer neu in einem Unternehmen ist, stellt sich oft folgende Fragen: Wie wirkt sich eine Krankmeldung während der Probezeit auf Gehalt, Kündigungsmöglichkeiten und den weiteren Verlauf aus? Welche Rechte und Pflichten gelten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für den Arbeitgeber? In diesem Artikel erhalten Sie eine klare, praxisnahe Übersicht – mit konkreten Hinweisen, Checklisten und Tipps rund um den Krankenstand in der Probezeit.

Krankenstand in der Probezeit: Warum dieses Thema so wichtig ist

Die Probezeit dient beiden Seiten – dem Unternehmen und dem Mitarbeitenden – dazu, sich kennenzulernen und herauszufinden, ob die Zusammenarbeit langfristig gelingt. Erkrankungen können in dieser Phase eintreten. Ein sauberer, transparenter Umgang mit Krankenstand in der Probezeit verhindert Missverständnisse, schützt Arbeitsverträge und sorgt dafür, dass Kündigungen fair und rechtssicher erfolgen. Gleichzeitig bleiben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor plötzlichen finanziellen Einbußen geschützt, solange gesetzliche Regelungen eingehalten werden.

Rechtlicher Rahmen und Grundprinzipien

Allgemeine Grundlagen zu Krankenstand und Arbeitsverhältnis

In den meisten europäischen Ländern gelten ähnliche Grundprinzipien: Wer beschäftigt ist, hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit. In Österreich regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Grundregel lautet: Die Entgeltfortzahlung erfolgt für die ersten sechs Wochen durch den Arbeitgeber. Danach übernimmt die Krankenkasse in Form des Krankengeldes die Zahlungen, wobei die Höhe des Krankengeldes vom Einkommen abhängt und bestimmten Obergrenzen unterliegt.

Der Krankenstand in der Probezeit gehört rechtlich gesehen zum normalen Arbeitsleben, ohne dass die Probenzeit selbst automatisch den Anspruch auf Entgeltfortzahlung außer Kraft setzt. Die Probezeit beeinflusst vor allem Kündigungsfristen und die Beurteilung der Arbeitsleistung, nicht grundsätzlich den Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Besonderheiten in der Probezeit

Während der Probezeit gilt in vielen Arbeitsverträgen eine verkürzte Kündigungsfrist. Das bedeutet: Arbeitgeber können mit einer kürzeren Frist kündigen als nach der Probezeit. Gleichwohl gelten auch hier Grundsätze des Arbeitsrechts: Kündigungen dürfen nicht diskriminierend erfolgen, und wer krank ist, darf nicht allein aufgrund der Krankheit benachteiligt werden. In der Praxis bedeutet das: Ein krankheitsbedingter Ausfall kann während der Probezeit zwar die Leistungsbewertung beeinflussen, aber er entbindet weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer von rechtskonformen Verhalten und von Dialog über den weiteren Verlauf.

Definition und Ablauf der Probezeit

Was versteht man unter der Probezeit?

Die Probezeit ist eine vertraglich vereinbarte oder gesetzlich vorgesehene Phase, in der sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die Zusammenarbeit testen. Typischerweise umfasst sie mehrere Wochen bis zu sechs Monaten. In dieser Zeit wird die Eignung für die Position geprüft, und es gelten oftmals erleichterte Beendigungsregelungen. Wichtig: Die Probezeit setzt kein spezifisches Ablaufdatum fest, sondern wird vertraglich festgelegt. Die Konditionen, darunter Kündigungsfristen und Beendigungsvoraussetzungen, ergeben sich aus Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag und gesetzlichen Bestimmungen.

Dauer der Probezeit und Auswirkungen auf den Krankenstand

Je nach Arbeitsvertrag kann die Probezeit sechs Monate dauern oder auch kürzer ausfallen. Die Dauer beeinflusst, wie Kündigungen im Krankheitsfall bewertet werden. Zugleich bleibt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung während einer krankheitsbedingten Abwesenheit bestehen. Arbeitgeber sollten jedoch beachten, dass wiederholte oder lange Erkrankungen in der Probezeit eine sorgfältige Einordnung der Arbeitsfähigkeit erfordern, insbesondere im Hinblick auf die spätere Festigung des Arbeitsverhältnisses.

Krankenstand in der Probezeit – Rechte und Pflichten

Meldepflicht, Krankmeldung und Attest

Bei Krankmeldung gilt in der Regel Folgendes: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich zu informieren und eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorzulegen, sofern die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage andauert oder vom Arbeitgeber verlangt wird. In vielen Fällen reicht eine telefonische/ensonage Meldung am ersten Krankheitstag, gefolgt von einem ärztlichen Attest innerhalb von drei Tagen. Die konkrete Frist kann im Arbeitsvertrag oder im Kollektivvertrag festgelegt sein, aber die gesetzliche Grundregel bleibt bestehen: rechtzeitige Meldung und Vorlage des Attestes, damit die Entgeltfortzahlung gesichert bleibt.

Wichtig zu wissen: Der Nachweis durch das Attest muss in der Regel zeitnah eingereicht werden, damit der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung sicherstellen kann. Auch während der Probezeit gilt diese Pflicht – eine Erkrankung rechtzeitig zu melden und dokumentieren zu können, ist unverzichtbar.

Lohnfortzahlung und Krankengeld in der Probezeit

Die gesetzlich festgelegte Reihenfolge lautet: In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber das Entgelt in voller Höhe weiter. Danach übernimmt die Krankenkasse das Krankengeld. Die Höhe des Krankengeldes orientiert sich am Einkommen, es gelten Obergrenzen und eventuelle Abzüge. Das bedeutet: Auch während der Probezeit bleibt der Anspruch auf Lohnfortzahlung bestehen, soweit die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Nach den sechs Wochen setzt der Anspruch auf Krankengeld durch die Sozialversicherung ein, sofern die Arbeitsunfähigkeit fortbesteht.

Es gibt Ausnahmen und Besonderheiten: Bei kurzen Arbeitsverhältnissen oder bestimmten Vertragskonstellationen kann der Anspruch auf Entgeltfortzahlung je nach Detailregelungen variieren. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten daher immer die konkrete vertragliche Vereinbarung prüfen und bei Unklarheiten Beratung durch die Personalabteilung oder juristische Beratung suchen.

Auswirkungen auf die Probezeitkonditionen

Krankenstand in der Probezeit beeinflusst in erster Linie die Bewertung der Arbeitsleistung. Eine längere Abwesenheit kann die Chance auf eine Festanstellung mindern, sofern der Arbeitgeber zu dem Schluss kommt, dass der Mitarbeitende die Anforderungen der Stelle nicht erfüllen kann. Allerdings darf eine Erkrankung nicht pauschal zu einer Kündigung führen. Eine faire Beurteilung erfordert eine Einordnung der Arbeitsunfähigkeit, der bisherigen Leistungen und der Aussichten einer Rückkehr an den Arbeitsplatz. In vielen Fällen lenken offene Gespräche zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Situation in eine konstruktive Richtung – etwa mit individuellen Wiedereingliederungsplänen (z. B. schrittweiser Wiedereinstieg) oder einer Anpassung der Aufgaben, sofern sinnvoll.

Besonderheiten bei Teilzeit, Minijobs und befristeten Verträgen

Bei Teilzeit- oder Minijob-Verträgen gelten ähnliche Grundprinzipien. Die Entgeltfortzahlung bei Krankheit wird anteilig entsprechend dem Arbeitszeitvolumen berechnet. Befristete Verträge können ebenfalls durch eine längere Krankheit beeinträchtigt werden, doch grundsätzliche Schutzmechanismen greifen je nach Rechtslage. Die Details variieren je nach Vertragswerk und Sozialversicherung. Eine rechtzeitige Klärung mit der Personalabteilung ist hier besonders sinnvoll.

Praktische Schritte bei Erkrankung in der Probezeit

Richtig melden: Fristen, Form und Kommunikation

So gehen Sie vor, wenn Sie krank werden:

  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Erkrankung – idealerweise am ersten Krankheitstag.
  • Geben Sie, sofern erforderlich, den voraussichtlichen Zeitraum der Abwesenheit an.
  • Laden Sie zeitnah ein ärztliches Attest hoch oder reichen Sie es persönlich ein, wie im Arbeitsvertrag vorgesehen.
  • Bleiben Sie in der Kommunikation: Wenn sich Ihre Rückkehr verzögert, informieren Sie den Arbeitgeber erneut und passen Sie den Wiedereinstieg an.

Arztbesuch, Attest und Dauer der Arbeitsunfähigkeit

Der Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit wird durch den Arzt festgelegt. In der Regel beginnt die Entgeltfortzahlung am ersten Krankheitstag, allerdings kann es je nach Vertrag Fristen geben. Eine längere Arbeitsunfähigkeit kann einen Wiedereinstieg erfordern, der mit dem Arbeitgeber abgestimmt wird. Falls sich die Erkrankung verlängert, ist eine regelmäßige Meldung an den Arbeitgeber wichtig, damit der weitere Verlauf ordnungsgemäß dokumentiert wird.

Kommunikation mit dem Arbeitgeber

Offene, respektvolle Kommunikation ist der Schlüssel. Erklären Sie die Situation, geben Sie realistische Einschätzungen zum Wiedereinstieg ab und arbeiten Sie an einem gemeinsamen Plan. Zeigen Sie Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Wiedereingliederung, sofern medizinische Gründe dem entgegenstehen. So lassen sich Missverständnisse vermeiden und der Weg zurück in den Betrieb wird erleichtert.

Kündigung und Beendigungsvorgänge bei krankheitsbedingter Abwesenheit

Kündigung während der Probezeit aufgrund von Krankheit

In der Probezeit besteht grundsätzlich eine flexible Möglichkeit für Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Eine Kündigung allein aufgrund von Krankheit kann jedoch arbeitsrechtlich problematisch sein, insbesondere wenn es sich um eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit handelt. Arbeitgeber müssen darauf achten, dass eine Kündigung nicht diskriminierend oder willkürlich erfolgt. Entsprechende rechtliche Beratung und eine sorgfältige Einzelfallprüfung sind ratsam.

Wiedereinstieg nach längerer Erkrankung

Wenn eine längere Krankheit vorliegt, kann eine Wiedereingliederung sinnvoll sein. In Österreich gibt es Modelle wie das “Glückliche Wiedereinstiegsprogramm” (Beitragsmodelle zur Wiedereingliederung), die helfen können, den Übergang zurück in den Arbeitsalltag zu gestalten. Arbeitgeber können gemeinsam mit dem Mitarbeitenden einen realistischen Zeitplan erstellen, der medizinische Empfehlungen berücksichtigt. Ein strukturierter Wiedereinstieg unterstützt die Stabilität des Arbeitsverhältnisses und reduziert das Risiko einer erneuten Abwesenheit.

Häufige Missverständnisse und Mythen

„Krankmeldung schützt vor Kündigung“

Ein verbreiteter Irrglaube ist, dass eine Krankmeldung automatisch vor jeder Kündigung schützt. Das ist nicht korrekt. Eine Krankschreibung schützt nicht davor, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird, insbesondere wenn eine Krankheit länger andauert oder andere betriebliche Gründe vorliegen. Dennoch muss eine Kündigung sachlich gerechtfertigt sein und darf nicht allein auf der Erkrankung basieren. Eine faire Abwägung der Leistungsfähigkeit, der Arbeitsfähigkeit und der betrieblichen Situation ist erforderlich.

„Nach der Probezeit gilt ein anderer Standard“

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer glauben, nach der Probezeit gelten striktere Regeln. Grundsätzlich ändert sich durch das Ende der Probezeit nicht der grundlegende Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Allerdings verändern sich Kündigungsfristen, der Kündigungsschutz und der Weg zur Festanstellung – die rechtlichen Rahmenbedingungen verschieben sich je nach Land, Branche und Kollektivvertrag. Informieren Sie sich über die konkreten Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag.

Praxisbeispiele und Checklisten

Mustertext: Krankmeldung per E-Mail

Betreff: Krankmeldung

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Nachname],

hiermit melde ich mich krank. Die voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit beträgt [Anzahl] Tage, voraussichtliches Wiederdatum: [Datum]. Benötigte Atteste werde ich zeitnah nachreichen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]

Checkliste für Arbeitnehmer in der Probezeit

  • Ist der Krankenstand ordnungsgemäß gemeldet worden?
  • Wurden Atteste fristgerecht eingereicht?
  • Haben Sie Informationen zur voraussichtlichen Rückkehrzeit kommuniziert?
  • Wurde die Wiedereingliederung besprochen, falls nötig?
  • Wurden Lohnfortzahlung und ggf. Krankengeld geklärt?

Abschluss: Klartext zum Krankenstand in der Probezeit

Der Krankenstand in der Probezeit ist ein normaler Bestandteil moderner Arbeitsverhältnisse. Er beeinflusst vor allem die Leistungsbewertung, die Planung des Wiedereinstiegs und die Gestaltung der Kündigungsmodalitäten. Wichtige Bausteine bleiben transparente Kommunikation, fristgerechte Meldung, rechtzeitige Vorlage des Attestes sowie eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Anwenderinnen und Anwender sollten sich der Tatsache bewusst sein, dass Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in der Regel gewährleistet ist und dass die Probezeit keine generellen Ausnahmen vom gesetzlich geregelten Schutz bietet. Mit einer fundierten Kenntnis der Rechte und Pflichten lässt sich der Krankenstand in der Probezeit souverän bewältigen – vom ersten Krankmeldungstag bis zur Rückkehr an den Arbeitsplatz.

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